Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kostenvoranschläge sind unentgeltlich, für uns verbindlich und für die Dauer von drei Monaten ab Erstellungsdatum bindend. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere Versicherungen, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Wir erbringen unsere Leistungen unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften sowie der einschlägigen Empfehlungen der Landesinnung Salzburg.

Voraussetzung für die termingerechte Erfüllung durch die Firma Housekeeping ist, dass der Auftraggeber unseren Mitarbeitern den Zutritt zu den zu reinigenden Räumen ermöglicht. Der Auftraggeber stellt unseren Mitarbeitern ohne Berechnung Warm- und Kaltwasser sowie elektrischen Strom für die Leistungserbringung benötigen Umfang zur Verfügung.

Der Auftraggeber stellt der Fa. Housekeeping ohne Berechnung einen geeigneten versperrbaren Raum für die Unterbringung von Geräten und Material zur Verfügung.

Der Auftraggeber nennt einen verantwortlichen Mitarbeiter seines Unternehmens als Ansprechperson für die Fa. Housekeeping. Ausschließlich diese Person ist gegebenenfalls berechtigt, über den vertraglichen vereinbarten Leistungsumfang Arbeiten (zum Beispiel nach Bau- oder Instandsetzungsarbeiten) gegen gesonderte Verrechnung zu beauftragen.

Der Vertrag wird vorerst auf einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf der 12 Monate kann er von jedem der Vertragspartner per eingeschriebenem Brief mit einmonatiger Frist zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Bei Vertragsbruch von Seiten des AG sind alle noch offenen Monatsrechnungen innerhalb der 12 –Monatsfrist zu begleichen.

Wir legen die Rechnung jeweils nach Ende eines Kalendermonats über die im Monat erbrachten Leistungen. Die Firma Housekeeping kann die in Rechnung gestellten Preise bei Änderungen des im Vertrag vereinbarten Index der Denkmal- Fassaden- und Gebäudereiniger oder allgemeinen Materialpreisänderungen entsprechend weiterverrechnen, wobei dem Auftraggeber das Ausmaß solcher Änderungen schriftlich im Vorhinein bekannt gegeben wird.

Sofern keine anderen Zahlungskonditionen vereinbart wurde, sind die Rechnungen der Firma Housekeeping vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug und spesenfrei zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 10 % über der jeweils geltenden Bankrate. Der Auftraggeber ersetzt der Firma Housekeeping zusätzlich zu den Verzugszinsen allfällige Mahn- und Inkassospesen.

Eine mangelhafte Leistungserbringung durch unser Unternehmen ist durch den Auftraggeber am selben Tag telefonisch oder innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich zu rügen, ansonsten gilt die Leistungserbringung als vertragskonform erbracht. Im Fall einer mangelhaften Leistungserbringung sind wir zur sofortigen Nachbesserung verpflichtet. Der Auftraggeber verzichtet auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche (zum Beispiel Schadenersatz, Preisminderung oder entgangenen Gewinn).

Wird von der Firma Housekeeping trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber die Beseitigung oder Nachbesserung grober Mängel zeitgerecht unterlassen, berechtigt dies den Auftraggeber zur Vergabe der Mängelbehebung an Dritte und Verrechnung der dadurch entstandenen Kosten ohne Aufschlag an den Auftragnehmer zu schicken.
Unser Unternehmen haftet für alle durch unsere Mitarbeiter in Verbindung mit der Leistungserbringung schuldhaft verursachten Schäden, sofern der Auftraggeber seinen Schadenersatzanspruch schriftlich innerhalb von drei Tagen ab Kenntnis des Schadens die Fa. Housekeeping mitteilt.

Ist die Vertragserfüllung infolge höherer Gewalt nicht möglich, so hat jeder der beiden Vertragspartner dies dem anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Bei anhaltender höherer Gewalt ist eine vorzeitige Vertragsauflösung möglich.

Beide Vertragspartner sind zur vorzeitigen und fristlosen Auflösung des Vertrages berechtigt, wenn über den jeweils anderen Vertragspartner ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren beantragt wird, sowie im Falle einer groben oder anhaltenden Vertragsverletzung durch den jeweils anderen Vertragspartner.

Zusatzaufträge, Auftragsänderungen über den vereinbarten Rahmen hinaus, werden zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt. Vom Kunden in Auftrag gegebene Regiearbeiten, wie z. B. Möbel ausräumen, werden mit einem Stundensatz von € 45.- in Rechnung gestellt. Gilt sinngemäß für gravierende Arbeitserschwernisse und Leerlaufzeit.

Rückritt
Stellt sich im Zuge der sachgemäßen Ausführung eines Auftrages heraus, dass dieser Auftrag unausführbar ist – z.B. ungenügende Echtheit von Materialien – so können wir vom Vertrag zurücktreten. der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Überlassung des bearbeiteten Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.

Wird uns nach Abschluss des Auftrages bekannt, dass sich der Käufer in ungünstiger Vermögenslage befindet, so können wir Sicherheit für die Gegenleistung verlangen bzw. wenn diese innerhalb einer angemessenen Frist nicht geboten wird, unter Anrechnung unserer Aufwendungen vom Auftrag zurücktreten

Der Auftragnehmer ist mit der Veröffentlichung seiner Internetadresse auf unserer Homepage unter dem Eintrag „ Referenzen “ einverstanden.

Wir behalten uns eine außervertragliche Erhöhung des Vertrages aufgrund von überdurchschnittlichen Preissteigerungen im Bereich Energiekosten, Treibstoffkosten und pandemiebedingten Umständen vor.

Dieser Vertrag geht beidseitig auf allfällige Rechtsnachfolger über.

Gerichtsstand ist St. Johann im Pongau

 

Firmensitz:
Ober – Reibach 34 /1 , 5600 St. Johann im Pongau
Tel.: 0664/ 17 52 33 1, Fax: 0 64 12/ 20 37 66
Internet: www.hke-staging.obinet.at
Bankverbindung:
Volksbank St. Johann im Pongau
BLZ: 45010, KTO 031 102 114, IBAN AT 4501 0000 3110 2114, BIC VBOEATWWSAL